Das Arbeiten in Industriehallen führt oft auf Dächer, entlang von Stahlkonstruktionen oder in große Höhen. Genau dort zeigt sich, wie wichtig eine durchdachte Absturzsicherung für sichere Arbeitsabläufe und der Schutz der Mitarbeiter ist. ROTH Absturzsicherungen zeigt Ihnen, warum professionelle Absturzsicherung in der Industriehalle wirklich unverzichtbar ist und worauf es dabei ankommt.

Warum Absturzsicherung in der Industrie unverzichtbar ist

Industriehallen stellen besondere Anforderungen an Absturzsicherungssysteme, denn sie sind vielfältig und oft groß. So erfordern beispielsweise die großen Spannweiten, Stahlträger, komplexe Dachkonstruktionen, wechselnde Arbeitsorte und unterschiedliche Materialien starke Lösungen, die dauerhaft und zuverlässig funktionieren. Denn: Abstürze aus großer Höhe gehören zu den häufigsten Ursachen von tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland.

Typische Gefährdungen entstehen unter anderem bei:

  • Arbeiten an hochgelegenen Maschinen, Förderanlagen und Kranbahnen
  • Montage- und Instandhaltungsarbeiten an Fassaden oder Dachkonstruktionen
  • Tätigkeiten auf Gerüsten, Steigleitern oder Hubarbeitsbühnen
  • Wartungsarbeiten auf Flachdächern und geneigten Dächern

Eine adäquate Absturzsicherung reduziert diese Gefahr deutlich. Sie schützt nicht nur Menschen vor schweren Verletzungen, sondern minimiert auch wirtschaftliche Schäden durch Ausfallzeiten, Stillstände und Haftungsfälle.

Arbeiten in der Höhe: Ab wann ist Absturzsicherung Pflicht?

Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben: Sobald Arbeiten in der Höhe stattfinden und eine Absturzgefahr besteht, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die ASR A2.1 konkretisiert dabei die Anforderungen an den Schutzmaßnahmen gegen Absturz und herabfallende Gegenstände.

In der Praxis gilt:

  • Bereits ab 1 Meter Höhe sind Schutzmaßnahmen erforderlich, wenn besondere Gefährdungen bestehen
  • Ab 2 Metern Höhe ist bei Arbeiten an Dächern, Fassaden oder Maschinen eine Absturzsicherung vorgeschrieben
  • In Bauphasen oder bei temporären Arbeitsplätzen kann die Grenze bei 3 Metern liegen

Industriehallen sind besonders betroffen, da hier häufig Höhenarbeiten mit wechselnden Einsatzorten stattfinden.

Absturzsicherung: Definition, Ziel und Schutzmaßnahmen

Absturzsicherung umfasst alle technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, die einen Absturz verhindern oder dessen Folgen begrenzen. Man unterscheidet hierbei zwischen Kollektivschutz und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA.

Kollektivschutz

Zum Kollektivschutz gehören unter anderem Geländer und Schutznetze. Die Schutzmaßnahmen schützen alle Personen im Bereich gleichzeitig. Dabei müssen die Geländer mindestens 1 Meter hoch sein und dürfen keine Lücken aufweisen, die zum Klettern oder Ablegen einladen. 

PSAgA

PSAgA wird immer dann eingesetzt, wenn der Kollektivschutz nicht ausreicht. Zur PSAgA gehören unter anderem Auffanggurte nach DIN EN 361 mit einer Auffangöse im Brust- oder Rückenbereich, aber auch Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer, Höhensicherungsgeräte sowie Karabinerhaken. Das Ziel ist immer ein sicheres Arbeiten in der Höhe bei möglichst hoher Bewegungsfreiheit und gutem Tragekomfort. Wichtig: Die persönliche Schutzausrüstung muss gemäß der geltenden DGUV-Vorgaben ausgewählt, benutzt und mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Das STOP-Prinzip als Grundlage jeder Absturzsicherung

Die Planung von Absturzsicherungssystemen erfolgt nach dem sogenannten STOP-Prinzip. 

Es legt die Priorität der Schutzmaßnahmen fest:

  1. Substitution: Arbeiten möglichst vom Boden aus durchführen
  2. Technische Maßnahmen: Installationen wie Geländer, Anschlageinrichtungen und Sicherungssysteme
  3. Organisatorische Maßnahmen: Klare Abläufe, Unterweisungen und Zugangsregelungen für alle
  4. PSA: Persönlicher Schutz mittels Auffanggurte, Verbindungsmittel und Höhensicherungsgeräte

Wichtig: Die technischen Maßnahmen haben immer Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Methoden, da sie unabhängig vom Verhalten der Anwender wirken und dadurch dauerhaft sicher sind.

Absturzsicherungssysteme für Industriehallen

Für Industriehallen gibt es verschiedene Absturzsicherungssysteme. Dazu zählen unter anderem Einzelanschlagpunkte und Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795, horizontale Seilsysteme, Schienensysteme, Schutzgeländer, Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen sowie temporäre Netze.

Welche Lösung für Sie geeignet ist, hängt dabei besonders vom Einsatzbereich, von der Konstruktion, vom Untergrund und von der Nutzungshäufigkeit ab. Es gilt: Je regelmäßiger in der Höhe gearbeitet wird, desto sinnvoller sind dauerhaft installierte Systeme. Für ein Mehr an Sicherheit und eine gleichbleibende Qualität im Arbeitsalltag.

Normen, Planung und fachgerechte Ausführung

Die Absturzsicherung unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.1 und A2.2 sowie die DGUV Regel 112-198 und 112-199 bilden die rechtliche Basis. Ergänzend regeln DIN EN 361 und DIN EN 795 die Anforderungen an Gurte und Anschlageinrichtungen.

Eine wirksame Absturzsicherung beginnt dabei stets mit einer Gefährdungsbeurteilung. Darauf folgen die Planung, fachgerechte Montage durch qualifizierte Monteure sowie eine regelmäßige Überprüfung und Wartung. Wichtig ist, dass die Installation ausschließlich durch fachkundiges Personal erfolgt, das weiß, was es tut. 

Wartung, Prüfung und dauerhafte Sicherheit

Absturzsicherung ist kein einmaliges Projekt: Alle Systeme müssen regelmäßig überprüft werden. Die DGUV schreibt hier mindestens einmal jährlich eine Prüfung durch sachkundige Personen vor. Mit Sicht-, Funktions- und gegebenenfalls Belastungsprüfungen bleiben die Funktionalität der Systeme und Zuverlässigkeit im Ernstfall erhalten.

Es gilt: Regelmäßige Wartungsarbeiten verlängern die Lebensdauer der Ausrüstung und tragen so zur Arbeitssicherheit bei.

Starke Absturzsicherung Industriehalle mit ROTH Absturzsicherungen

ROTH Absturzsicherungen ist ein Spezialist für Absturzsicherungssysteme in Industriehallen. Unser Leistungsspektrum reicht von einer fachkundigen Beratung und Planung über die Montage, Wartung und Prüfung bis hin zu Schulungen und Gefährdungsbeurteilungen. Dabei arbeiten wir stets herstellerunabhängig und stehen konstant für eine geprüfte Qualität, langlebige Produkte und den höchsten Sicherheitsstandards.

Vorteile einer professionellen Absturzsicherung für Unternehmen

  • Schutz vor Mitarbeitern
  • Weniger Unfälle
  • Geringere Ausfallzeiten
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Vertrauen bei Auftraggebern und Versicherung
  • Effizienteres Höhenarbeiten

Wir bei ROTH Absturzsicherungen wissen: Erst das passende Sicherungssystem macht ein sicheres Arbeiten in der Höhe möglich. Wir begleiten Unternehmen deshalb zuverlässig von der ersten Besichtigung bis zur laufenden Betreuung. Zögern Sie nicht: Machen Sie jetzt Ihre Arbeitsumgebung sicherer – für ein bequemes und sicheres Arbeiten in der Höhe wie nie.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung erforderlich?

Je nach Gefährdung ist eine Absturzsicherung bereits ab 1 Meter erforderlich, in der Regel allerdings ab 2 Metern Höhe.

Welche Systeme eignen sich für Industriehallen?

Für Industriehallen eignen sich Geländer, Anschlagpunkte, Seilsysteme, Schienensysteme, Netze und PSAgA – vieles davon oft in Kombination miteinander.

Wie oft müssen PSA und Systeme geprüft werden?

PSAgA und Absturzsicherungssysteme müssen mindestens einmal jährlich durch sachkundiges Fachpersonal geprüft werden.

Wer trägt die Verantwortung?

Der Arbeitgeber beziehungsweise der Betreiber der Industriehalle ist für die Planung, Umsetzung, Wartung und Prüfung einer gelungenen Absturzsicherung verantwortlich.

Was ist bei Zugängen und Verkehrswegen in der Industriehalle zu beachten?

Die Zugänge zu den Arbeitsplätzen in der Höhe müssen stets sicher gestaltet sein. So müssen laut ASR A2.1 und ASR A2.2 Verkehrswege, Aufstiege und Abstiege rutschhemmend, ausreichend tragfähig und gut beleuchtet sein. Wichtig: Eine Beleuchtungsstärke von unter 20 Lux gilt als unzureichend. Stolperstellen, lose Kabel oder ungesicherte Öffnungen erhöhen das Absturzrisiko ebenfalls und sind deshalb unzulässig.

Müssen Absturzsicherungssysteme an die Nutzung angepasst werden?

Ja, Absturzsicherungssysteme müssen immer auf den tatsächlichen Einsatz abgestimmt sein. Alle Faktoren rund um die Bewegungsfreiheit vor Ort, die Arbeitsrichtung, Fallstrecke, mögliche Pendelstürze und die Kombination mit Arbeitsmitteln wie Hubarbeitsbühnen oder Gerüsten müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden. Nur so lassen sich die Stoßkräfte begrenzen und das Arbeiten bleibt dauerhaft sicher.