Eine Absturzsicherung nachrüsten zu lassen, ist oft der sinnvollste Weg, um bestehende Gebäuden, Dachflächen, Fenster und andere absturzgefährdete Bereiche auf einen sicheren und neuesten Stand zu bringen. Gerade im Bestand fehlen häufig moderne Absturzsicherungen, obwohl regelmäßig Arbeiten, Wartung oder technische Einsätze stattfinden. Wer hier rechtzeitig handelt, verbessert einerseits den Schutz für Mitarbeiter und andere Personen und schafft andererseits auch mehr Rechtssicherheit und hohe Sicherheitsstandards. Roth Absturzsicherungen begleitet solche Projekte von der ersten Planung bis zur fachgerechten Montage.
Was sind Absturzsicherungen?
Absturzsicherungen sind alle Systeme, die einen Absturz verhindern oder das Risiko deutlich verringern. Dazu gehören Geländer wie Schutzgeländer und Dachgeländer, Seilsysteme, Anschlagpunkte, Durchsturzsicherungen, Umwehrungen und weitere Sicherungssysteme. Im Arbeitsschutz wird dabei grundsätzlich zwischen Kollektivschutz und persönlicher Sicherung unterschieden. Der Kollektivschutz schützt mehrere Personen gleichzeitig, ohne dass jede einzelne aktiv etwas tun muss. Das ist zum Beispiel bei Geländersystemen an der Absturzkante der Fall. Die persönliche Sicherung arbeitet dagegen mit Anschlagpunkten, Gurten und einem Seilsicherungssystem für den Gebrauch eines Einzelnen. Beim Nachrüsten ist deshalb immer zuerst zu prüfen, welche Lösung im Alltag wirklich sicher, praktikabel und wirtschaftlich ist.
Was Nachrüstung im Bestand so wichtig macht
Viele ältere Gebäude wurden zu einer Zeit geplant, in der die Vorgaben und auch die technischen Anforderungen noch ganz anders waren. Das betrifft Flachdach-Bereiche ebenso wie Fenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder und auch Hochregallager, Autostoreanlagen und sonstige industrielle Anlagen, bei denen die Gefahr von Abstürzen besteht. Daraus ergeben sich im Alltag durchaus schnell Risiken, denn die älteren Dachanlagen und Co. halten die aktuellen Sicherheitsstandards nicht ein und sind dadurch unfallgefährdet. Hier ist eine Nachrüstung sinnvoll, denn sie hilft dabei, diese Gefahr erstens zu entdecken und zweitens zu entschärfen.
Gefährdungsbeurteilung vor dem Nachrüsten
Bevor man eine Absturzsicherung nachrüsten kann, braucht man eine saubere Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird geprüft, wo der Gefahrenbereich beginnt, welche Absturzhöhe vorliegt, welche Personen dort unterwegs sind und welche Arbeiten konkret stattfinden. In der Praxis sollten gerade die Abstandszonen bis 2,0 Meter zur Absturzkante genau betrachtet werden. Auch die Frage, ob eine Pflicht zur Sicherung besteht, lässt sich anhand der Beurteilung richtig beantworten. Denn je nach Bereich gilt: Ab einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter ist eine Sicherung oft zwingend, bei vielen baulichen Tätigkeiten ab 2 Metern ohnehin.
Nachrüsten auf dem Flachdach
Auf dem Flachdach ist das Nachrüsten besonders häufig ein Thema, denn dort stehen viele Anlagen und viel Technik, die von der Lüftung über Lichtbänder zur Solartechnik reicht. Damit die Begehungen hier sicher sind, sind Geländer, Anschlagpunkte, Seilsysteme und Durchsturzsicherungen die gängigen Sicherheitsmaßnahmen. Gemäß der aktuellen DGUV I 201-056 sind bei Begehungen mindestens einmal jährlich permanente Absturzsicherungen notwendig.
Wichtig ist auch die Frage der Dachdurchdringung: Manche Sicherungssysteme kommen ohne Durchdringung der Dachhaut aus, wodurch diese intakt bleibt, andere brauchen eine exakt abgestimmte Befestigung und anschließende Abdichtung.
Sicherheit an Fenster und bodentiefen Öffnungen
Wer die Außenseite von Scheiben reinigt, lehnt sich dabei meist aus dem Fenster. Verliert man in dieser Situation den Halt, hat man nur mit den richtigen Sicherungsmaßahmen eine Chance, den Aufprall auf den Boden zu verhindern. Hierfür werden Anschlagpunkte oberhalb der Fenster auf der Innenseite montiert an welchen sich der Nutzer mit seiner PSAgA sichern kann.
Recht, Vorschriften und aktuelle Vorgaben
In Deutschland gibt es viele Vorschriften und auch Vorgaben zur Absturzsicherung: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet beispielsweise dazu, Gefährdungen zu erkennen und daraufhin entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Nach § 4 ArbSchG haben technische Schutzmaßnahmen wie Geländer zudem vor individueller Schutzausrüstung wie Seilsystemen Vorrang. Hinzu kommen Regelwerke wie ASR A2.1 und DIN 4426, die wichtige Richtlinien unter anderem für die Nachrüstung im Bestand vorgeben. Je nach Objekt ist außerdem zusätzlich die Baubehörde oder die jeweilige Landesbauordnung hinzuzuziehen.
Daraus ergibt sich eine Faustregel: Erst die Anforderungen und Gegebenheiten des Objekts prüfen und dann die passende Sicherung festlegen – nicht umgekehrt.
Roth Absturzsicherungen – Ihr Experte für sicheres Arbeiten in der Höhe
Roth Absturzsicherungen ist Ihr Partner für maßgeschneiderte Sicherungssysteme in absturzgefährdeten Situationen. Unser Fachbetrieb verbindet eine langjährige Erfahrung mit praxistauglicher Planung und einer fachgerechten Montage und Wartung.
Beratung und Gefährdungsbeurteilung
Roth unterstützt bei der Beurteilung von Risiken, bei der Auswahl geeigneter Systeme und bei der Entwicklung passender Lösungen für Gebäuden, Fenster, Fassaden und Dach.
Montage und Installation
Roth übernimmt die fachgerechte Installation von Geländern, Anschlagpunkten, Seilsystemen, Leitersicherungen, Überstiegen und individuellen Lösungen zum Beispiel an Autostoreanlagen oder im Hochregal.
Prüfung und Dokumentation
Bestehende Absturzsicherungen werden von unseren Experten geprüft, Befestigungen kontrolliert und die gesamte Dokumentation nachvollziehbar aufbereitet.
Wartung und Schulung
Zur laufenden Wartung kommen Schulungen nach DGUV R 112-198 /199, damit Ihre Mitarbeiter die Ausrüstung sicher anwenden und die Gefahren richtig einschätzen können.
Jetzt professionell Ihre Absturzsicherung nachrüsten mit Roth
Wer seine Absturzsicherung nachrüsten lässt, übernimmt Verantwortung und schützt sowohl die beteiligten Menschen als auch den Wert der Immobilie. Roth Absturzsicherungen begleitet Sie dabei mit einem erfahrenen und geschulten Blick und praxistauglichen, individuellen Lösungen für Ihre gewerblichen Dächer und weitere absturzgefährdete Bereiche.
Zögern Sie nicht: Sprechen Sie uns jetzt an und lassen Sie Ihr Objekt fachgerecht, wirtschaftlich und normgerecht absichern. Für ein rundum sicheres Arbeiten in der Höhe.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann ist eine Absturzsicherung erforderlich?
In vielen Bereichen ist eine Sicherung ab mehr als 1 Meter Absturzhöhe erforderlich. Bei vielen baulichen Tätigkeiten gelten 2 Meter als wichtige Schwelle. Maßgeblich ist immer die konkrete Gefährdung.
Reicht ein Seilsystem statt Geländer aus?
Gemäß der aktuellen DGUV I 201-056 hat ein Kollektivschutz wie z.B. ein Dachrandgeländer immer Vorrang. Nur dort, wo technisch kein Kollektivschutz möglich ist, ist eine individuelle Absturzsicherung wie beispielsweise ein Seilsystem zu nutzen. Es gilt grundsätzlich : „Technische Maßnahmen haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen!“
Was ist bei Lichtkuppeln und Lichtbändern besonders wichtig?
Hier geht es vor allem darum, einen Durchsturz zu verhindern. Deshalb sollten Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten und andere Oberlichter im Bestand gesondert geprüft und bei Bedarf mit Durchsturzsicherungen nachgerüstet werden.
