Lichtkuppeln und Lichtbänder bringen wertvolles Tageslicht ins Gebäude und sparen künstliches Licht. Gleichzeitig entstehen auf dem Flachdach echte Risiken: Bei Dacharbeiten, Wartungsarbeiten oder anderen Instandhaltungsarbeiten können Personen unbeabsichtigt auf eine Kuppel treten und im schlimmsten Fall hindurchbrechen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Systeme es gibt, welche Normen und Anforderungen zu beachten sind und wie Roth Absturzsicherungen Ihnen bei der Durchsturzsicherung Lichtkuppel hilft. 

Warum Lichtkuppeln gefährlich sind

Viele Lichtkuppeln sehen stabil aus, sind aber nicht dafür gemacht, das Gewicht eines Erwachsenen zu tragen. Das ist der typische Irrtum auf dem Dach: Was massiv wirkt, wird schnell als begehbar eingeschätzt – und hier entstehen dann schnell schwere Unfälle mit Durchsturz, Absturz und erheblichen Verletzungen. Gemäß der DIN 4426 und der DGUV I 201-056 sind Lichtkuppeln, RWA und Lichtbänder deshalb grundsätzlich durchsturzsicher auszubilden.

Wozu dienen Lichtkuppeln?

Lichtkuppeln kommen vor allem auf dem Flachdach von Hallen, Bürogebäuden und anderen gewerblichen Gebäuden vor. Dabei gibt es verschiedene Lichtkuppeltypen: feststehende Elemente nur für Tageslicht, Varianten, die sich für Lüftung und Rauchabzug öffnen lassen, mehrschalige Kuppeln aus Kunststoff und auch besonders robuste Kuppeln für industrielle Bereiche. Ergänzt werden diese oft durch Lichtbänder, Flachdachfenster, Dachfenster oder sonstige Dachoberlichter. 

Für die zuständigen Betreiber ist wichtig: Nicht jede Kuppel bringt automatisch eine aktuelle Durchsturzsicherung mit. Viele ältere Bauteile im Bestand brauchen stattdessen häufig eine Nachrüstung, mit der sowohl der Arbeitsschutz als auch die geltenden Regeln eingehalten werden.

Was ist eine Lichtkuppeldurchsturzsicherung?

Eine Durchsturzsicherung für Lichtkuppeln ist eine Schutzvorrichtung, die verhindert, dass Personen durch eine Lichtkuppel oder ein Oberlicht auf einem Dach hindurchstürzen. Die häufigste Lösung ist, dass ein stabiles Stahl- oder Aluminiumgitter unter der Lichtkuppel montiert wird. Falls die Kuppel dann bricht, fängt dieses Gitter die Person auf.

Typische Systeme zur Sicherung von Lichtkuppeln

  1. Durchsturzsicheres Netz
  • Ein Stahl- oder Kunststoffnetz wird unter dem Oberlicht befestigt.
  • Oft bei größeren Lichtbändern oder mehreren Lichtkuppeln.
  • Von unten meist weniger sichtbar als ein Gitter.
  1. Schutzgitter unter der Lichtkuppel
  • Ein Metallgitter wird unter der Lichtkuppel montiert.
  • Fällt jemand auf die Lichtkuppel oder bricht sie, fängt das Gitter die Person auf.
  • Häufig bei Industrie- und Hallendächern.
  1. Absturzsicherung um die Lichtkuppel herum
  • Geländer oder Absperrungen verhindern, dass Personen überhaupt auf die Lichtkuppel treten.
  • Wird häufig auf regelmäßig begangenen Dächern eingesetzt.

Eine Frage der Materialwahl und Befestigung 

Bei der Durchsturzsicherung einer Lichtkuppel zählt neben dem richtigen Konzept auch das richtige Material. Durchsturzsicherungen für Lichtkuppeln bestehen meistens aus Stahl, Edelstahl oder – seltener – Aluminium. Die Materialwahl hängt davon ab, wie hoch die Belastung ist und welchen Witterungseinflüssen die Sicherung ausgesetzt wird. 

Die Befestigung sollte dabei stets zur vorhandenen Konstruktion passen, etwa zu Stahl-Unterkonstruktionen, Beton, Holz oder anderen tragfähigen Bereichen. Gerade bei der Nachrüstung ist das manchmal heikel, weil ältere Lichtkuppeln und Lichtbänder oft nicht für zusätzliche Belastungen ausgelegt sind. Darum muss die Tragfähigkeit im Voraus fachgerecht geprüft werden, und auch korrosionsgeschützte Elemente gehören unbedingt dazu.

Normen, Richtlinien und GS BAU 18

Bei Lichtkuppeln und Lichtbändern reicht ein gutes Bauchgefühl allein nicht aus: Vorschriften und Richtlinien wie die Arbeitsstättenregel ASR A1.6, sowie die DGUV Vorschriften und Regeln sind die Regelwerke, auf die sich Sachverständige, Hersteller und Berufsgenossenschaften bei der Bewertung der Sicherheit von Lichtkuppeln am häufigsten beziehen. Die GS BAU 18 ist der wichtigste Prüfgrundsatz für die Durchsturzsicherheit von:

  • Lichtkuppeln
  • Lichtbändern
  • Oberlichtern
  • Schutzgittern
  • Fangnetzen

Er beschreibt:

  • Prüfverfahren
  • Fallversuche
  • Belastungsanforderungen
  • Anforderungen an Schutzgitter und Netze

Damit wird nachgewiesen, dass eine Person im Absturzfall aufgefangen wird.

Roth Absturzsicherungen: Mit Sicherungen gegen Durchsturz und Absturz

Roth Absturzsicherungen steht für eine zuverlässige Sicherheit auf dem Dach. Bei uns erhalten Sie eine Absturzsicherung, die das Arbeiten in der Höhe rundum sicher macht, sowohl bei Begehungen als auch bei Arbeiten oder Wartungen. Dabei verbinden wir eine langjährige Erfahrung mit starkem Kundenservice auf Augenhöhe und kreieren so ein Schutzsystem, das hält, was es verspricht. 

Unsere Leistungen für Sie auf einen Blick

  • Planung und Montage von Absturzsicherungssystemen wie Geländer, Seilsysteme und Einzelanschlagpunkte
  • Durchsturzsicherungen für Lichtkuppeln und Lichtbänder, Steigleitern, Dachüberstiege und Leitersicherungen, Fensterabsturzsicherungen
  • Prüfung und Wartung bestehender Sicherungssysteme
  • Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepte
  • Schulungen und Seminare zum Arbeiten in der Höhe und zur Rettung aus Höhen und Tiefen
  • Flachdachwartung und Dachabdichtungsarbeiten

Professionelle Lichtkuppeldurchsturzsicherung mit Roth Absturzsicherungen

Eine fachgerechte Durchsturzsicherung für die Lichtkuppel minimiert die Gefahr von Durchstürzen und schützt so alle, die das Dach betreten – sei es für Begehungen oder für Arbeiten am Dach. Roth Absturzsicherungen begleitet Sie hierzu von der ersten Beurteilung bis zur laufenden Wartung und kümmert sich sowohl um die Sicherheit als auch Alltagstauglichkeit und Funktion der Schutzmaßnahme.

Zögern Sie nicht: Wenn Sie Ihre Lichtkuppeln zuverlässig absichern oder eine bestehende Durchsturzsicherung prüfen lassen möchten, sprechen Sie uns an – wir sind für Sie und die Sicherheit auf Ihrem Dach da. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist für die Sicherung von Lichtkuppeln verantwortlich?

In der Regel ist der Betreiber oder Gebäudeeigentümer beziehungsweise der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Gefährdungen von einem Fachbetrieb beurteilt wird und entsprechende geeignete Schutzsysteme auswählen und installieren lassen.

Wann reicht eine temporäre Sicherung aus?

Wenn das Dach regelmäßig betreten wird (z. B. für Wartung von Klima-, Lüftungs- oder Solaranlagen), verlangen die Arbeitsschutzgrundsätze in der Praxis häufig eine dauerhafte Sicherung der Gefahrenstelle.

Die DGUV und Fachverbände weisen darauf hin, dass insbesondere Lichtkuppeln dauerhaft durchsturzsicher ausgeführt oder mit dauerhaften Gittern bzw. Netzen gesichert werden sollten.

Wenn bekannt ist, dass das Dach regelmäßig betreten wird, kann eine ausschließlich temporäre Sicherung problematisch sein. Kommt es später zu einem Unfall, wird häufig gefragt:

1. War die Gefahrenstelle bekannt?

2. War ein dauerhafter Schutz technisch möglich?

3. Entsprach die gewählte Lösung dem Stand der Technik?

Was kostet eine Lichtkuppelsicherung?

Das ist unterschiedlich: Die Kosten hängen maßgeblich von der Kuppelgröße, den Lichtkuppeltypen, dem Material, der Befestigungsart, der Zugänglichkeit, der Zahl der Öffnungen und dem Aufwand für die Montage oder Nachrüstung ab. Bei uns erhalten Sie nach der ersten Sichtung gerne einen transparenten Kostenvoranschlag, ohne versteckte Kosten.