Lichtkuppeln bringen Tageslicht ins Gebäude, wirken auf dem Dach aber oft sicherer, als sie wirklich sind. Denn wer bei Wartung, Reinigung oder Reparatur versehentlich auf ein ungesichertes Lichtelement tritt, riskiert einen schweren Durchsturz. Eine nachgerüstete Lichtkuppelsicherung schützt genau an dieser Gefahrenstelle und macht vorhandene Dachflächen deutlich sicherer nutzbar.
Was ist eine Lichtkuppel-Durchsturzsicherung?
Eine Lichtkuppel-Durchsturzsicherung ist ein Schutzsystem, das den Sturz durch ein nicht tragfähiges Lichtelement wie eine Lichtkuppel oder Lichtbänder verhindert. Die Durchsturzsicherung wird dabei als Gitter oder Netz an der Lichtkuppel angebracht und fängt eine Person sicher ab, die versehentlich auf das Lichtelement tritt. Denn die Gefahr besteht darin, dass Lichtkuppeln und Lichtbänder zwar Tageslicht ins Gebäude lassen, der Auflast eines Menschen jedoch nicht standhalten. Deshalb sind Lichtkuppeln, Lichtbänder und auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) grundsätzlich durchsturzsicher auszubilden.
Wann muss man eine Lichtkuppelsicherung nachrüsten?
Eine Lichtkuppelsicherung muss man nachrüsten, sobald Personen ein Dach mit ungesicherten Lichtkuppeln betreten. Ungesicherte Lichtkuppeln gelten als Absturz- und Durchsturzstelle, weshalb Verkehrswege im Abstand von mindestens 2,00 Metern abgesperrt oder die Lichtelemente dauerhaft gesichert werden müssen.
Die Nachrüstung einer Lichtkuppelsicherung verhindert Abstürze bei Dacharbeiten und bietet somit Sicherheit, und das selbst bei geöffneten Lichtkuppeln. Spätestens bei wiederkehrenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten lässt sich der Gefahrenbereich rund um die Lichtkuppel zudem nicht mehr umgehen.
Diese Durchsturzsicherungen für Lichtkuppeln gibt es
Für Lichtkuppeln stehen verschiedene Durchsturzsicherungen zur Verfügung, die je nach Dach, Nutzung und Bauform ausgewählt werden:
- Durchsturzsicheres Netz
- Schutzgitter unter der Lichtkuppel
- Absturzsicherung um die Lichtkuppel herum
Häufig kommen stabile Schutzgitter aus Stahl oder Aluminium zum Einsatz, die unter der Lichtkuppel montiert werden und eine Person auffangen, falls die Kuppel bricht. Alternativ lassen sich durchsturzsichere Netze aus Stahl oder Kunststoff unter dem Oberlicht befestigen, die besonders bei größeren Lichtbändern oder mehreren Lichtkuppeln eine verlässliche Lösung sind. Der Pluspunkt hier ist, dass sie von unten meist weniger sichtbar sind. Eine weitere Möglichkeit ist die Absturzsicherung rund um die Lichtkuppel, etwa durch Geländer oder Absperrungen. Diese verhindern bereits, dass Personen überhaupt auf die Lichtkuppel treten, und eignen sich besonders für regelmäßig begangene Dächer.
So wird eine Lichtkuppelsicherung nachgerüstet
Ein durchsturzsicheres Netz wird in der Regel von unten unterhalb der Lichtkuppel oder unterhalb des Lichtbands montiert. Dafür wird das Netz an einem tragfähigen Rahmen oder an der Unterkonstruktion befestigt, meist so, dass die Dachhaut nicht geöffnet werden muss und die Lichtkuppel unversehrt bleibt. Solche Systeme werden oft als vormontierte Nachrüstlösungen ausgeführt und können bei Lichtbändern auch modular miteinander verbunden werden.
Ein Schutzgitter unter der Lichtkuppel wird ebenfalls von unten eingebaut, jedoch als starres Gitterelement aus Stahl oder Aluminium. Es wird je nach Konstruktion zwischen Aufsetzkranz und Lichtkuppel oder unterhalb der Dachöffnung an tragfähigen Punkten verschraubt oder eingehängt. Dadurch entsteht eine robuste, dauerhaft wirksame Auffangebene. Dieses Schutzsystem eignet sich besonders dort, wo eine sehr stabile und mechanisch belastbare Sicherung gefragt ist.
Eine Absturzsicherung um die Lichtkuppel herum wird nicht an der Öffnung selbst, sondern als kollektiver Schutz im Umfeld der Lichtkuppel nachgerüstet. Typisch sind Geländer, Umwehrungen oder feste Absperrungen, die so angeordnet werden, dass Personen gar nicht erst in den Gefahrenbereich treten können. Die Montage erfolgt entsprechend auf der Dachfläche und an tragfähigen Befestigungspunkten um die Öffnung herum. Diese Variante ist besonders sinnvoll auf regelmäßig begangenen Dächern, weil sie den Gefahrenbereich frühzeitig sichert.
Qualität und Prüfung der Lichtkuppelsicherung – darauf kommt es an
Bei der Lichtkuppelsicherung kommt es auf zertifizierte Systeme und eine geprüfte Stabilität an. Nur eine Lichtkuppelsicherung mit Zertifizierung nach den geltenden Normen erfüllt die Anforderungen an die Absturzsicherheit und schützt so jede Person auf dem Dach zuverlässig.
Da ein nachgerüstetes Sicherungssystem die Kräfte eines Durchsturzes aufnehmen muss, gehört die Prüfung der Stabilität nach jedem Einbau zur Pflicht. Denn erst die Kombination aus zertifizierter Technik, sauberer Anbringung und dokumentierter Prüfung macht aus einer Lichtkuppel eine rundum sichere Arbeitsstelle. So sichern Sie die Lichtkuppeln und Dachfläche gemeinsam ab.
Jetzt Lichtkuppel nachrüsten mit ROTH Absturzsicherungen
Eine Lichtkuppelsicherung nachzurüsten ist ein wichtiger Schritt in Richtung Sicherheit, um Durchsturzgefahren auf bestehenden Dachflächen zuverlässig zu reduzieren. Wir von ROTH Absturzsicherungen wissen dabei, wie wichtig es ist, dass das Schutzsystem zum jeweiligen Lichtkuppeltyp, zur Nutzung des Daches und zu den baulichen Gegebenheiten passt. Deshalb unterstützen unsere Experten Sie von der Auswahl der passenden Lösung über die fachgerechte Montage bis zur Prüfung der Sicherung.
Lassen Sie jetzt Ihre Lichtkuppeln professionell und mit Fachwissen absichern und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für ein Mehr an Sicherheit auf Ihrem Dach.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann müssen Lichtkuppeln durchsturzsicher sein?
Lichtkuppeln müssen durchsturzsicher sein, sobald Personen das Dach betreten und in die Nähe der Lichtelemente gelangen können. Sind vorhandene Lichtkuppeln nicht tragfähig oder nicht entsprechend gesichert, müssen sie durch Abdeckungen, Umwehrungen, Unterspannungen oder andere geeignete Schutzsysteme abgesichert werden.
Wann braucht es eine Absturzsicherung auf dem Dach?
Eine Absturzsicherung braucht es immer dann, wenn bei Arbeiten auf dem Dach Absturz- oder Durchsturzgefahr besteht. Dazu zählen nicht nur Dachkanten, sondern auch Lichtkuppeln, Lichtbänder, Öffnungen und andere nicht durchtrittsichere Bauteile.
Wann ist Absturzsicherung Pflicht?
Absturzsicherung ist Pflicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Absturz- oder Durchsturzgefahr ergibt. Nach ASR A2.1 besteht eine Absturzgefährdung dabei grundsätzlich bereits bei mehr als 1,00 Meter Absturzhöhe. Bei ungesicherten Lichtkuppeln müssen Arbeits- und Verkehrswege im Gefahrenbereich bis 2,00 Meter Abstand gesichert, abgesperrt oder durch geeignete Systeme geschützt werden.
Wie muss eine Absturzsicherung an Lichtkuppeln ausgeführt sein?
Eine Absturzsicherung an Lichtkuppeln muss stabil, passend zum jeweiligen Lichtkuppeltyp und fachgerecht montiert sein. Geeignet sind zum Beispiel geprüfte Gitter, Netze, Abdeckungen, Umwehrungen oder mobile Lösungen, sofern sie die Durchsturzgefahr zuverlässig verhindern und nach der Montage geprüft werden.
