PSAgA Anwender
Gemäß DGUV IR 112-198
Um die persönliche Schutzausrüstung richtig anwenden zu können ist es wichtig den Umgang damit zu lernen und das Erlernte jährlich zu wiederholen.
Erst hierdurch ist der Schutz des Einzelnen und auch seiner Kollegen gewährleistet.
Die DGUV R 112-198/199 ist die Grundlage der gesetzlich notwendigen Schulungen.
Dauer: 1 Tag mit ca. 8 Unterrichtseinheiten à 45min.
Zielgruppe: Personen, die Arbeiten unter Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz durchführen.
Theoretische Unterweisung
- Gesetzliche Bestimmungen
- Lagerung, Wartung & Pflege der Ausrüstung
- Arten von PSAgA
- Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA
- Sicherungsmaßnahmen
- Anschlagmöglichkeiten
- Sturzphysik
- Erste Hilfe - & Notfallmaßnahmen
- Bestimmungsgemäße Benutzung
- Sichtprüfung vor Benutzung
- Grenzen des Verfahrens & Fehlanwendungen
Praktische Unterweisung
- Nutzerkontrolle vor Anwendung
- Anpassen der Ausrüstung
- Absturzsicherung
- Halte- & Rückhaltesysteme
- Sicherung in Hubarbeitsbühnen
- Anwendung der gesamten Ausrüstung
- Erste Hilfe - Kurs nicht älter als 24 Monate
- G41 (empfohlen)
- PSAgA Set (Gurt, Helm, Sicherungs- und Positionierungsmittel)
Unterwiesene Person in Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198.
Somit können Sie entsprechend der betrieblichen Anweisung Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich mit der in der Unterweisung verwendeten PSAgA durchführen.
Eine Wiederholungsunterweisung ist alle 12 Monate erforderlich.
„Sicherheit ist nicht teuer! Sie ist unbezahlbar!“
~Jerry Smith